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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Meshed Systems GmbH Stand 12. Nov. 2020

Unser Angebot richtet sich auschließlich an Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler.

I. Geltungsbereich, Vertragsschluss
Die Meshed Systems GmbH führt Aufträge ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen aus. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
Aufträge mit einem Auftragswert unter Euro 5.000.- werden ohne ausdrückliche, vorhergehende Absprache nur auf Grundlage dieser Lieferbedingungen ausgeführt.

II. Preise
1. Die im Angebot der Meshed Systems GmbH genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch zwei Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise der Meshed Systems GmbH enthalten keine Mehrwertsteuer, es sei denn, diese ist gesondert ausgewiesen. Die Preise der Meshed Systems GmbH gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes bei Fertigungsaufträgen werden dem Auftraggeber berechnet.
3. Aufträge unter einem Auftragswert von Euro 200.- werden nur mit einem Mindermengenzuschlag von Euro 30.- durchgeführt.
4. Für Anfragen mit einem möglichen Bestellwert von unter Euro 200.- werden keine separaten Angebote erstellt, es gilt die Preisauskunft per einfacher, formloser E-Mail.

III. Zahlung
1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen, sofern im Angebot kein anders Zahlungsziel vereinbart wurde. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet die Meshed Systems GmbH nicht, sofern ihr oder ihrem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Kaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit die Meshed Systems GmbH ihren Verpflichtungen nach Abschnitt VI, 3. nicht nachgekommen ist.
4. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann die Meshed Systems GmbH Vorauszahlungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen der Meshed Systems GmbH auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
5. Eine Geldschuld ist während des Verzugs für das Jahr mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Soweit der Auftraggeber kein Verbraucher ist im Sinne des BGB ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

IV. Lieferung
1. Hat sich die Meshed Systems GmbH zum Versand verpflichtet, so nimmt sie diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von der Meshed Systems GmbH ausdrücklich bestätigt werden.
3. Gerät die Meshed Systems GmbH in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
4. Betriebsstörungen sowohl im Betrieb der Meshed Systems GmbH als auch in dem eines Zulieferers, insbesondere Streik, Aussperrung, Transportstörung, Transportmittelmangel sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
5. Der Meshed Systems GmbH steht an den vom Auftraggeber angelieferten Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
6. Die Meshed Systems GmbH nimmt im Rahmen der ihr aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb der Meshed Systems GmbH zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen können der Meshed Systems GmbH auch bei der Lieferung zurückgegeben werden, es sei denn, es ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware, bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transportes der gebrauchten Verpackungen trägt der Auftraggeber. Ist eine benannte Annahme-/Sammelstelle weiter entfernt als der Betrieb der Meshed Systems GmbH, so trägt der Auftraggeber lediglich die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zum Betrieb der Meshed Systems GmbH entstehen würden. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Andernfalls ist die Meshed Systems GmbH berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.

V. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Meshed Systems GmbH. Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt.
2. Die nachfolgenden Regelungen gelten nur im kaufmännischen Verkehr. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen der Meshed Systems GmbH gegen den Auftraggeber ihr Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an die Meshed Systems GmbH ab. Die Meshed Systems GmbH nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für die Meshed Systems GmbH bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20%, so ist die Meshed Systems GmbH auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Besicherung der Meshed Systems GmbH beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl der Meshed Systems GmbH verpflichtet.
3. Bei Be- oder Verarbeitung von der Meshed Systems GmbH und in deren Eigentum stehender Waren ist die Meshed Systems GmbH als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist die Meshed Systems GmbH auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

VI. Beanstandungen, Gewährleistungen

1. Ist der Auftraggeber Unternehmer, leistet die Meshed Systems GmbH für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Es gelten ausschließlich die im jeweiligen Datenblatt beschriebenen Produkteigenschaften als zugesichert.
2. Ist der Auftraggeber Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Meshed Systems GmbH ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei der Meshed Systems GmbH. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach der Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Ware bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren für die Bedruckung oder Beschriftung von RFID Transpondern (Inlays, Tags, Smart Cards) können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die Meshed Systems GmbH nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. Die Meshed Systems GmbH haftet, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden der Meshed Systems GmbH nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind.
5. Wählt der Auftraggeber wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Auftraggeber nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Auftraggeber, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Ware. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung arglistig von der Meshed Systems GmbH verursacht wurde.
6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber den Mangel nicht rechtszeitig angezeigt hat (Ziff. 5).
7. Ist der Auftraggeber Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
8. Erhält der Auftraggeber eine mangelhafte Montageanleitung, ist die Meshed Systems GmbH lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
9. Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch die Meshed Systems GmbH nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
10. Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens der Meshed Systems GmbH.
11. Bei der Lieferung von RFID Transpondern (Inlays, Tags, Smart Cards) können Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% der bestellten Auflage nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

VII. Haftung
1. Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung der Meshed Systems GmbH auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden jedoch maximal bis zur Höhe des Auftragswertes. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Meshed Systems GmbH. Gegenüber Unternehmern haftet die Meshed Systems GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der Meshed Systems GmbH zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Auftraggebers oder seiner eingesetzten Mitarbeiter.
3. Die durch die Meshed Systems GmbH hergestellten oder vertriebenen Produkte sind nicht für die Verwendung bei lebensrettenden oder lebenserhaltenden Maßnahmen geeignet, bei denen im Falle der Fehlfunktion Gefahr des Schadens für Leib und Leben von Personen besteht. Für den Fall, dass ein Kunde von Meshed Systems GmbH deren Produkte für solche Verwendungszwecke nutzt oder vertreibt, so tut er dies ausschließlich auf eigenes Risiko und akzeptiert, dass Meshed Systems GmbH keinerlei Verantwortung oder Haftung für eventuelle, aus unsachgemäßer und nicht zweckentsprechender Verwendung resultierende Schäden übernimmt.
4. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten zum Gegenstand, so haftet die Meshed Systems GmbH nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses.
5. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Meshed Systems GmbH grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von der Meshed Systems GmbH zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Auftraggebers oder der von ihm eingesetzten Mitarbeiter.

VIII. Geräterücknahme (ElektroG)
Meshed Systems GmbH liefert ausschließlich an gewerbliche Abnehmer. Von Meshed Systems GmbH gelieferte Geräte werden im Rahmen des Elektro- und Elektronikgesetztes (ElektroG) von Meshed Systems zurückgenommen und einer Verwertung zugeführt.

IX. Bemusterung
Wird Meshed Systems Material (Rohmaterial, Transponder etc.) zur Bemusterung, zum Test oder zu einem anderen Zweck zur Verfügung stellt so steht es Meshed Systems frei, sofern nichts anderes vereinbart wurde, dieses Material nach 12 Monaten ohne weitere Rücksprache fachgerecht zu entsorgen.

X. Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat die Meshed Systems GmbH von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

XI. Impressum
Die Meshed Systems GmbH kann auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf ihre Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

XII. Betreten des Betriebsgeländes
Die Meshed Systems GmbH behält sich vor, das Betreten des Betriebsgeländes der Meshed Systems GmbH beispielsweise aus Sicherheitsgründen nur unter Vorlage des gültigen Personalausweises oder Reisepasses zu gestatten.

XIII. Datenschutz DSVGO
Die im Geschäftsverkehr mit der Meshed Systems GmbH erfassten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Geschäftsabwicklung und Kundenbetreuung verwendet. Sie sind nach dem Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

Pflichtinformationen gemäß Artikel 13 DSGVO. Im Falle des Erstkontakts sind wir gemäß Art. 12, 13 DSGVO verpflichtet, Ihnen folgende datenschutzrechtliche Pflichtinformationen zur Verfügung zu stellen: Wenn Sie uns per E-Mail kontaktieren, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nur, soweit an der Verarbeitung ein berechtigtes Interesse besteht (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die Verarbeitung für die Anbahnung, Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Rechtsverhältnisses zwischen Ihnen und uns erforderlich sind (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) oder eine sonstige Rechtsnorm die Verarbeitung gestattet. Ihre personenbezogenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt. Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Ihnen steht außerdem ein Recht auf Widerspruch, auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Ferner können Sie die Berichtigung, die Löschung und unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.

XIV. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse der Sitz der Meshed Systems GmbH. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

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